Zulassung/Zahnarztregister
Die Zulassung bewirkt, dass der Vertragszahnarzt Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen wird und zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet ist.
An der vertragszahnärztlichen Versorgung nehmen zugelassene Zahnärzte und zugelassene Medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte zahnärztliche Einrichtungen teil.
Der Antrag auf Zulassung muss schriftlich gestellt werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung als Vertragszahnarzt kann der Zahnarzt darauf vertrauen eine Zulassung zu erhalten.
Rechtliche Grundlagen für die Zulassung